Der Weg ins Ausland
Lust auf spannende Einblicke in andere europäische Gesundheitssysteme und den Klinikalltag im europäischen Ausland? Und das noch während der Ausbildung zur Pflegefachkraft?
Über ein Auslandspraktikum im Rahmen der Ausbildung können Sie Ihr fachliches Wissen erweitern, Ihre Fremdsprachenkenntnisse ausbauen und Kontakte in Europa knüpfen.
Das Auslandspraktikum
Für ein Praktikum von 4 Wochen (mindestens aber 2 Wochen) bietet sich beispielsweise der Wahleinsatz an. Perspektivisch können auch große Einsätze wie im Krankenhaus im Ausland absolviert werden.


Was ist ERASMUS+?
ERASMUS+ ist ein EU-Programm zur Förderung von u.a. der beruflichen Bildung in Europa. Es soll Mobilität, interkultureller Austausch und soziale Inklusion gefördert werden. Auszubildende werden dabei während eines Auslandpraktikums mit einem länderabhängigen Tagessatz sowie einer Reisekostenpauschale unterstützt.
Die IBAF-Pflege-Schulzentren sind Teil des Konsortiums S-H und können daher ERASMUS+ Gelder abrufen. Weiter unten finden Sie die Voraussetzungen für ein ERASMUS+ gefördertes Praktikum beim IBAF sowie den Ablauf des Bewerbungsverfahrens.
Mehr allgemeine Informationen zum ERASMUS+ Programm gibt es auf der Webseite der Nationalen Agentur beim Bundesinstitut für Berufsbildung, kurz NABIBB: https://www.na-bibb.de/
Die Voraussetzungen
- gute bis sehr gute Schulleistungen
- Sprachkenntnisse dem Zielland entsprechend
- keine oder wenig Fehlzeiten
- Ausbildungsbetrieb muss einverstanden sein (AG-Bescheinigung)
- Lebenslauf
- Nachweis über Auslands-Kranken- und Haftpflichtversicherung
- Bereitschaft, Reisebericht und Fotos während der Mobilität anzufertigen
Wie setzt sich die Förderung zusammen?
Pro Tag des Praktikums (auch Mobilität genannt) erhalten Sie einen Tagessatz. Die Höhe des Tagessatzes ist abhängig vom Zielland und wird bei der Antragsstellung ermittelt. Dazu kommt eine Reisekostenpauschale, die abhängig ist von der Entfernung aber auch von der Wahl des Transportmittels: bei Verwendung von emissionsarmen Fortbewegungsmitteln (Green Travel) wie Bus, Bahn oder auch Fahrgemeinschaften erhalten Sie eine höhere Förderung.
Wie kann man sich für ein Auslandspraktikum bewerben?
- Als erstes sollten Sie sich das Einverständnis Ihres Ausbildungsbetriebs einholen.
- Spricht von Seiten des Trägers nichts dagegen, wenden Sie sich an Ihre Kursleitung.
- Stimmt auch die Kursleitung zu, reichen Sie die Arbeitgeber-Bescheinigung zusammen mit Ihrem Lebenslauf bei der Sachbearbeitung bzw. Einsatzplanung des IBAF-Pflege-Schulzentrums ein.
- Anschließend erfolgt der Antrag mit allen Unterlagen bei ERASMUS+ durch unsere Verbund-Koordinatorin Stefanie Fäseke.
Ca. 4 Wochen vor dem Einsatz erfolgt die Auszahlung von 80% der Fördersumme auf Ihr Konto. Die restlichen 20% sind zahlbar nach dem Auslandsaufenthalt gegen Vorlage der vom ausländischen Partner unterschriebenen Lernvereinbarung.
Gut zu wissen für Auszubildende
- Sie erhalten Fördergelder über das ERASMUS+ Programm für die entstehenden Kosten während des Praktikums
- das Ausbildungsgehalt wird weiter durch den Träger der praktischen Ausbildung (TdpA) in Deutschland gezahlt
- gerne können Sie auch selbst tätig werden und nach einem Praktikumsplatz suchen
- auch während des Auslandspraktikums muss das Praxisportfolio weitergeführt werden
- Unterkunft und Verpflegung vor Ort müssen selbst organisiert und bezahlt werden
- empfehlenswert sind der Abschluss einer Unfallversicherung und Reiserücktrittsversicherung
- eine Förderung ist sowohl während der Ausbildung als auch bis zu 1 Jahr nach Abschluss möglich
Gut zu wissen für den Träger der praktischen Ausbildung
- das Ausbildungsgehalt wird weiter durch Sie als Träger der praktischen Ausbildung (TdpA) gezahlt
- für den TdpA entstehen keine zusätzlichen Kosten (wie bei Einsatzorten ohne Tausch in Deutschland wird der übliche Satz von 10% Praxisanleitung in Rechnung gestellt)
- gerne kann Ihr Betrieb zusammen mit der*dem Auszubildenden selbst tätig werden und nach einem Praktikumsplatz suchen
- auch während des Auslandspraktikums muss das Praxisportfolio weitergeführt werden
- Unterkunft und Verpflegung vor Ort müssen durch die Auszubildenden selbst organisiert und bezahlt werden
- empfehlenswert sind der Abschluss einer Unfallversicherung und Reiserücktrittsversicherung
- eine Förderung ist sowohl während der Ausbildung als auch bis zu 1 Jahr nach Abschluss möglich

Stefanie Fäseke
IBAF InnoPlace Pflege
Koordination Einsatzplanung
Verbund und ERASMUS+
Telefon: 0152 / 01 45 87 15
E-Mail: stefanie.faeseke[at]ibaf.de
Pflege-Schulungszentrum Lübeck
Walkmühlenweg 3
23560 Lübeck
Telefon: 0451 / 31 70 11 - 0
E-Mail: psz-luebeck[at]ibaf.de
Pflege-Schulungszentrum Neumünster
Gartenstraße 28
24534 Neumünster
Telefon: 04321 / 25 29 04 - 10
E-Mail: psz-neumuenster[at]ibaf.de
Pflege-Schulungszentrum Norderstedt
Rugenbarg 63a
22848 Norderstedt
Telefon: 040 / 6 09 27 33 - 0
E-Mail: psz-norderstedt[at]ibaf.de
Pflege-Schulungszentrum Rendsburg
Elephantenstraße 13 - 15
24768 Rendsburg
Telefon: 04331 / 58 93 - 10 / 11
E-Mail: psz-rendsburg[at]ibaf.de
Unseren neuen IBAF-Pflege-Katalog 2026 können Sie hier herunterladen.







