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Ausbildung: GLFS SPA/10

Ausbildung zum/zur staatlich anerkannten sozialpädagogischen Assistent/in

Arbeiten Sie gern mit hörgeschädigten Kindern und Jugendlichen? Haben Sie Freude an der Arbeit mit anderen Menschen? Haben Sie selbst ein gutes soziales Verhalten? Möchten Sie junge hörgeschädigte Menschen unterstützen und ihnen helfen, erwachsen und selbstständig zu werden? Dann ist die Ausbildung zum/zur Sozialpädagogischen Assistent/in das Richtige für Sie.

 

Inhalte der Ausbildung

Die Ausbildung zum/zur Sozialpädagogischen Assistent/in vermittelt eine umfassende sozialpädagogische Handlungskompetenz. Die Lernfelder der Ausbildung sind: 

  • Kommunikation und Gesellschaft mit den Lerngebieten Deutsch/Sprecherziehung, Wirtschaft und Politik, Religion
  • Sozialpädagogische Theorie und Praxis mit den Inhalten Pädagogik, Psychologie, Soziologie, sozialpädagogische Methodik und Praxis
  • Musisch-kreative Gestaltung mit den Inhalten Kunst, Bewegung/Sport, Spiel/Theater, Medienpädagogik/Kinder- und Jugendliteratur
  • Ökologie und Gesundheit mit den Inhalten Biologie/Naturkunde, Gesundheitspädagogik, Umweltpädagogik

Während der Ausbildungszeit spielt die Auseinandersetzung mit der eigenen Hörschädigung eine große Rolle. Es wird ein Kommunikationstraining entsprechend den individuellen Voraussetzungen der Fachschüler/innen durchgeführt. Ziel ist die Erweiterung der Kommunikationskompetenz für die Interaktion mit den zu Betreuenden sowie den hörenden Kollegen. 

 

Dauer und Aufbau der Ausbildung 

Die Ausbildung dauert mit Praktika zwei Jahre. Sie enthält eine berufspraktische Ausbildung von zweimal zehn Wochen, die in entsprechenden sozialpädagogischen Einrichtungen in Zusammenarbeit mit der Schule erfolgt. Die Schüler/innen werden im Praktikum durch die Lehrer der Schule betreut.

 

Besonderheit der Ausbildung an der IBAF-Gehörlosenfachschule

Das Besondere der Ausbildung an unserer Schule ist die Orientierung an den kommunikativen Bedürfnissen unserer Schüler/innen. Kleine Klassen ermöglichen das Eingehen auf die individuellen Lernbedürfnissen der gehörlosen und schwerhörigen Schüler/innen. Der Unterricht erfolgt unter Einsatz von Methoden der Gehörlosen- und Schwerhörigenpädagogik und wird in deutscher Gebärdensprache und lautsprachbegleitenden Gebärden durchgeführt. Alle Lerninhalte werden visualisiert. 

 

Abschluss

Der Abschluss der Fachschule berechtigt zur Führung der Berufsbezeichnung "Staatlich geprüfte sozialpädagogische Assistentin" bzw. "Staatlich geprüfter sozialpädagogischer Assistent".

Wer später gern selbstständig eine Gruppe leiten möchte, erwirbt mit dieser Ausbildung die Voraussetzung, um in weiteren drei Jahren den Beruf der Erzieherin/des Erziehers zu erlernen. 

 

Arbeitsfelder 

Sozialpädagogische Assistentinnen und Assistenten arbeiten in sozialpädagogischen Einrichtungen wie z.B. Krippen, Kindergärten, Horten, Jugendfreizeitstätten, Erholungsheimen, sonderpädagogischen und integrativen Einrichtungen oder Heimen und Wohngruppen. Viele Arbeitsfelder liegen in Einrichtungen, die mit hörgeschädigten Kindern, Jugendlichen oder Erwachsene arbeiten, in Einrichtungen für Menschen mit zusätzlichen Behinderungen sowie in integrativen Einrichtungen. Sozialpädagogische Assistentinnen und Assistenten arbeiten im Team unter Anleitung einer pädagogischen Fachkraft wie z.B. eines Erziehers oder einer Sozialpädagogin.

 

Zielgruppe

Die Ausbildung richtet sich an Schwerhörige, Gehörlose und CI-Träger/innen, die von Gebärden und Gebärdensprache profitieren.

 

Voraussetzungen

  • Realschulabschluss oder ein als Realschulabschluss anerkannter Abschluss
  • Kenntnisse der Gebärdensprache oder Bereitschaft, diese zu erlernen
  • Ausreichende Kenntnisse der Deutschen Schriftsprache
  • Freude an der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen

 

Wohnen

Die Schüler leben in der Regel in unserem Internat.

 

Bewerbung

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung folgende Unterlagen bei:

  • Lebenslauf
  • Aktuelles Passbild
  • Eine beglaubigte Ausfertigung des Schulabschlusszeugnisses oder andere Nachweise über einen gleichwertigen Bildungsstand
  • Amtliches Führungszeugnis, das nicht älter als drei Monate sein darf
  • Gesundheitszeugnis

Fehlende Unterlagen können nachgereicht werden. 

Anmeldeschluss ist am 23.8.2010.

Datum

23.08.2010 – 01.07.2012

Preis

Die Ausbildung ist in der Regel Teil einer Rehabilitationsmaßnahme des Theodor-Schäfer- Berufsbildungswerkes ( TSBW) und wird entsprechend von der Agentur für Arbeit nach SGB III § 102 gefördert.

Ort

IBAF-Gehörlosenfachschule
Fachschulzentrum Hohes Arsenal
Arsenalstr. 2-10
24768 Rendsburg
Telefon: 04331 1267-0
Telefax: 04331 1267-14
E-Mail: gehoerlosenfachschule@ibaf.de

Anfahrt:

Mit dem Zug:
Aus Richtung Hamburg fast jede Stunde. mit der DB.. Vom Bahnhof ca. 12 Minuten Fußweg.

Mit dem Auto:
Autobahn A7, Abfahrt: Rendsburger Kreuz Richtung Rendsburg, hinter dem Kanaltunnel erste Abfahrt, an der Ampel links, geradeaus bis zum Paradeplatz, dort links. Arsenalstr. ist die 2 Straße links. Dort Parkplätze. Parken mit Parkscheibe.

Zu Fuß:
Das Arsenal hat eine Rechteckform. Sie betreten das Rechteck. Das Hohe Arsenal ist der höhere Teil in Hufeisenform. Der Eingang zur Schule befindet sich in der linken Ecke des Hufeisens.

 

Anmeldung

IBAF-Gehörlosenfachschule, Arsenalstraße 2-10, 24768 Rendsburg, Telefon: 04331 1267-0, Telefax: 04331 1267-14

Verantwortlich

Dr. Paul Heeg

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Stand vom 01.08.2010 

IBAF, Institut für berufliche Aus- und Fortbildung gGmbH, Kanalufer 48, 24768 Rendsburg
Telefon: 0431 / 13 06-60, Telefax: 0431 / 13 06-70, E-Mail: info@ibaf.de
Geschäftsführerin: Landespastorin Petra Thobaben,
Sitz: Rendsburg, Registergericht: Amtsgericht Kiel HRB 1477 RD,
Rechtsform: gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung,
Umsatzsteueridentifikationsnummer: DE119 353 789

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