Mögliche Förderung von Aus-, Fort- und Weiterbildung
Für die Förderung von Aus-, Fort- und Weiterbildung gibt es eine Reihe unterschiedlicher Programme, von denen wir für Sie einige zusammengestellt haben. Die Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit; auch unterliegen die Förderprogramme einem steten Wandel. Bitte prüfen Sie daher, welche Förderung für Sie infrage kommt und ob die individuellen Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.
1. Die Bildungsprämie
Seit Januar 2009 fördert der Bund die Teilnahme an beruflicher Weiterbildung mit einer „Bildungsprämie“. Je Prämiengutschein gibt es seit Januar 2010 einen staatlichen Zuschuss von bis zu 500 Euro. Damit können Erwerbstätige einmal im Jahr einen Kurs oder eine Prüfung der beruflichen Weiterbildung zur Hälfte bezahlen. Gefördert werden Teilnehmer/innen mit geringen Einkommen, geringfügig Beschäftigte oder Freiberufler. Das zu versteuernde Einkommen muss für Alleinstehende unter 25.600 Euro und für gemeinsam Veranlagte unter 51.200 Euro liegen.
Alle Informationen und Ansprechpartner finden Sie hier:
http://www.bildungspraemie.info/de/101.php
2. Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein
Beschäftigte in kleinen und mittleren Unternehmen erhalten einen Zuschuss zu den Kosten der Weiterbildungsmaßnahme. Gefördert werden bis zu 100%, sofern das Unternehmen die/den Beschäftigte/n zur Teilnahme an der Weiterbildung von der Arbeit freistellt.
Nähere Auskünfte zu den Fördermöglichkeiten finden Sie unter www.weiterbildung.schleswig-holstein.de.
3. WeGebAU (Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen)
Im Fokus dieses Programms stehen Beschäftigte, die gering qualifiziert sind oder aber das 45. Lebensjahr vollendet haben. Die Förderung soll eine Anschubfinanzierung für die Weiterbildung insbesondere in kleineren und mittleren Unternehmen darstellen.
Im Rahmen des Konjunkturpakets II hat der Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen, auch qualifizierte Mitarbeiter in die Weiterbildungsförderung mit einzubeziehen.
Nähere Auskünfte zu den individuellen Fördermöglichkeiten erteilt die für Sie zuständige Agentur für Arbeit.
4. „Meister-BaföG“ – Das Aufstiegsfortbildungsfördergesetz (AFBG)
Das so genannte „Meister-BAföG“ wird von Bund und Ländern gemeinsam finanziert und teils als Zuschuss, teils als Darlehen gezahlt. Gefördert werden prinzipiell alle Berufsbereiche, einschließlich der Gesundheits- und Pflegeberufe.
Die Förderung ist an bestimmte persönliche, qualitative und zeitliche Anforderungen geknüpft und unterliegt keiner Altersgrenze. Voraussetzung für die Förderung eines Fortbildungsabschlusses ist zum Beispiel eine anerkannte, abgeschlossene Erstausbildung. Ferner muss die Bildungsmaßnahme mindestens 400 Stunden umfassen und mit einem staatlich anerkannten Abschluss enden. Alle Informationen zum Meister-BAföG finden Sie unter: http://www.meister-bafoeg.info. Ansprechpartner in Schleswig-Holstein für das Meister-BAföG ist die Investitionsbank SH (www.ib-sh.de/meister-bafoeg).
5. Bildungskreditprogramm der Bundesregierung
Die mit Wirkung zum 01.04.2009 überarbeiteten neuen Förderbestimmungen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) bieten Schüler/innen und Studenten/innen in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen nunmehr eine noch bessere Möglichkeit, einen einfachen, zinsgünstigen und den individuellen Bedürfnissen flexibel anpassbaren Kredit unabhängig von Vermögen und Einkommen zu erhalten. Alle Informationen zu dieser Fördermöglichkeit finden Sie unter www.bildungskredit.de
IBAF, Institut für berufliche Aus- und Fortbildung gGmbH, Kanalufer 48, 24768 Rendsburg
Telefon: 04331 / 13 06-60, Telefax: 04331 / 13 06-70, E-Mail: info@ibaf.de
Geschäftsführer: Andreas Hamann,
Sitz: Rendsburg, Registergericht: Amtsgericht Kiel HRB 1477 RD,
Rechtsform: gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung,
Umsatzsteueridentifikationsnummer: DE211880488


