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Fördermöglichkeiten von Bildungsmaßnahmen

Die Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit; auch unterliegen die Förderprogramme einem steten Wandel. Bitte prüfen Sie daher, welche Förderung für Sie infrage kommt und ob die individuellen Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.

 

1. Die Bildungsprämie

Seit Januar 2009 fördert der Bund die Teilnahme an beruflicher Weiterbildung mit einer „Bildungsprämie“. Je Prämiengutschein gibt es einen staatlichen Zuschuss von 50% zu den Seminarkosten, maximal 154 Euro pro Jahr. Gefördert werden Teilnehmer/innen mit geringen Einkommen, geringfügig Beschäftigte oder Freiberufler. Das zu versteuernde Einkommen muss für Alleinstehende unter 20.000 Euro und für gemeinsam Veranlagte unter 40.000 Euro liegen. Alle Informationen und Ansprechpartner finden Sie hier

 

2. KMU – Weiterbildung für Beschäftigte in kleinen und mittleren Unternehmen

Beschäftigte in kleinen und mittleren Unternehmen erhalten einen Zuschuss zu den Kosten der Weiterbildungsmaßnahme. Gefördert werden bis zu 100%, sofern das Unternehmen die/den Beschäftigte/n zur Teilnahme an der Weiterbildung von der Arbeit freistellt. Nähere Auskünfte zu den Fördermöglichkeiten erteilt die

Investitionsbank Schleswig-Holstein oder Ihr

regionaler Weiterbildungsverbund.

 

3. WeGebAU 

(Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen)

Im Fokus dieses Programms stehen Beschäftigte, die gering qualifiziert sind oder aber das 45. Lebensjahr vollendet haben. Die Förderung soll eine Anschubfinanzierung für die Weiterbildung insbesondere in kleineren und mittleren Unternehmen darstellen. Im Rahmen des Konjunkturpakets II hat der Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen, auch qualifizierte Mitarbeiter in die Weiterbildungsförderung mit einzubeziehen. Nähere Auskünfte zu den individuellen Fördermöglichkeiten erteilt die für Sie zuständige Agentur für Arbeit. 

 

4. „Meister-BaföG“ – Das Aufstiegsfortbildungsfördergesetz (AFBG)

Das so genannte „Meister-BAföG“ wird von Bund und Ländern gemeinsam finanziert und teils als Zuschuss, teils als Darlehen gezahlt. Gefördert werden prinzipiell alle Berufsbereiche, einschließlich der Gesundheits- und Pflegeberufe. Die Förderung ist an bestimmte persönliche, qualitative und zeitliche Anforderungen geknüpft und unterliegt keiner Altersgrenze. Voraussetzung für die Förderung eines Fortbildungsabschlusses ist zum Beispiel eine anerkannte, abgeschlossene Erstausbildung. Ferner muss die Bildungsmaßnahme mindestens 400 Stunden umfassen und mit einem staatlich anerkannten Abschluss enden. Alle Informationen zum Meister-BAföG finden Sie unter: http://www.meister-bafoeg.info. Ansprechpartner in Schleswig-Holstein für das Meister-BAföG ist die Investitionsbank SH.

 

5. Bildungskreditprogramm der Bundesregierung

Die mit Wirkung zum 01.04.2009 überarbeiteten neuen Förderbestimmungen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) bieten Schüler/innen und Studenten/innen in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen nunmehr eine noch bessere Möglichkeit, einen einfachen, zinsgünstigen und den individuellen Bedürfnissen flexibel anpassbaren Kredit unabhängig von Vermögen und Einkommen zu erhalten. Alle Informationen zu dieser Fördermöglichkeit finden Sie hier.

Stand vom 06.02.2012 

IBAF, Institut für berufliche Aus- und Fortbildung gGmbH, Kanalufer 48, 24768 Rendsburg
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